Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen


Die Abrechnung erfolgt bei privat Versicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und bei gesetzlich Versicherten nach dem EBM.

Privatversicherte


Sind Sie oder Ihr Kind privat versichert, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach ob die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie in Ihrem jeweiligen Ver-sicherungstarif enthalten ist. Die Kosten werden dann von Ihrer Krankenversicherung getragen. Ich stelle Ihnen ca. monatlich eine Rechnung aus, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Gesetzlich Versicherte


Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und es entstehen Ihnen hierbei keine weiteren Kosten.

 

 

 

 

 


Selbstzahler


Natürlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zahlen, so umgehen Sie auch die Weitergabe der Diagnose(n) an Ihre Krankenkasse und es sind keine Formalitäten notwendig.

Beihilfe in der Beamtenversorgung


Bei der Beihilfe wird generell ein Antrag benötigt, den ich selbstverständlich für Sie schreibe und den Sie dann bei der Beihilfestelle mit den Antragsformularen einreichen können. Die Kosten werden nach Begutachtung gemeinsam von der Beihilfe und Ihrer privaten Krankenkasse übernommen.



Da ich mit festen Terminen für meine Patienten arbeite und anders wie z.B. in einer Arztpraxis Ausfälle nicht mit anderen Patienten kompensieren kann, erlaube ich mir für Termine welche Sie innerhalb von 24h vor Ihrem Termin absagen oder Termine welche ohne Abzusagen nicht wahrgenommen werden, ein Ausfallhonorar in Höhe von 40€ zu erheben. Dies wird nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und muss von Ihnen privat bezahlt werden.